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AGB´s



1.Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma „ Ballonfahrten Asenbauer „( im folgenden als BA benannt ) ist ein zugelassenes Luftfahrtunternehmen, das Ballonfahrten durchführt. Der Kunde ist derjenige, der ein Ticket / Gutschein bei BA kauft. Der Passagier ist eine natürliche Person, die an einer solchen Ballonfahrt teilnimmt. Der Kunde kann zugleich Passagier sein. Da unsere Tickets/Gutscheine nicht Personengebunden sind, bleibt der Kunde auch Vertragspartner. Dieses Vertragsverhältnis ändert sich erst nach der Einweisung der Passagiere vor Fahrtantritt.

Eine Ballonfahrt dient nicht der Überbrückung einer bestimmten Distanz und zur Erreichung eines bestimmten Zielortes, sondern Sinn und Zweck ist allein das Vergnügen der Ballonfahrt.

Die Firma BA kann auch andere Luftfahrtunternehmen zur Durchführung der Ballonfahrten beauftragen, sofern diese auch vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen sind.

Die Haftung übernimmt in diesem Falle das beauftragte Luftfahrtunternehmen.

Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Kunde / Passagier den Anspruch auf eine einmalige Beförderung in einem Heißluftballon. Der Anspruch besteht nur bei Vorlage eines entsprechend gültigen Tickets / Gutscheines.


2.Vertragspartner

2.1
Diese AGB`s werden automatisch bei der Buchung einer Ballonfahrt oder Kauf eines Gutscheins Bestandteil des Vertrags, sofern keiner der Vertragspartner binnen 5 Tagen widerspricht.

Zusätzlich zu diesen AGB`s gelten die „Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten“ der Firma BA.

2.2 Vertragspartner sind die Firma BA und der Kunde bis zum ersten vereinbarten Fahrtermin, nach Vereinbarung eines Fahrttermins wird der jeweilige Passagier zum Vertragspartner.

2.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der jeweilige Passagier Kenntnis von den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und den“ Besonderen Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten“ erhält.


3. Beförderungsleistung:

3.1 Leistungsgegenstand ist die Erbringung der mit der Buchung bestätigten Beförderungsleistung durch die Firma BA.

3.2 Diese kann die Fahrt verweigern, falls der volle Fahrpreis noch nicht entrichtet ist.

3.4 Änderungen der eingesetzten Ballone kann die Firma BA jederzeit vornehmen.

3.5
Sollten meteorologische oder luftrechtliche Gründe eine kürzere Fahrtzeit erforderlich machen, gilt die Fahrt trotzdem als vertragsgemäß durchgeführt


4. Einschränkungen und Vorraussetzungen

4.1
Die Teilnahme an einer Ballonfahrt setzt ein Mindestmass an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Schwangerschaft, Gewicht). Diese Voraussetzungen werden gerne von BA benannt. Nach erfolgter Buchung ist der Kunde eines Tickets dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person, die teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Erfüllt sie diese nach Buchung ( z. B. Schwangerschaft, Krankheit ) nicht mehr, kann eine geeignete Ersatzperson gestellt werden. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

4.2 Eine Ballonfahrt unterliegt Witterungseinflüssen. Daher ist die Durchführung aus Sicherheitsgründen von geeignetem Flugwetter abhängig. Wann dieses vorliegt entscheidet einzig und allein der verantwortliche Pilot. Daher bedürfen Ballonstarts einer Bestätigung. Diese erfolgt in der Regel 2 bis 3 Stunden vor Treffzeit. Sollte die Ballonfahrt aufgrund der Witterungsverhältnisse, oder Behördlicher Auflagen (z.B. Flugsicherung, Prüftermine, Luftraumsperrung,….) nicht durchführbar sein, kann der Termin jederzeit problemlos umgebucht werden. BA kommt in solchen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme der Ballonfahrt entstanden sind (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.). Aufgrund der Witterungsabhängigkeit gilt auch eine Vielzahl von Umbuchungen als statthaft.
Der Pilot entscheidet einzig und allein nach luftfahrtrechtlichen Regeln im Sinne der Sicherheit der Passagiere, ob und von welchem Startplatz die jeweilige Ballonfahrt stattfindet. Die Passagiere müssen daher gegebenenfalls auch von einem anderen als dem gewünschten Startplatz aus starten.

4.3 Der Anbieter hat das Recht, bestimmte Passagiere aus Gründen der Sicherheit von der Fahrt auszuschließen. Der Fahrpreis wird in diesen Fällen nicht zurück erstattet. Das Ausschlussrecht besteht insbesondere bei Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, bei Personen, die Waffen bei sich führen oder den Sicherheitsanweisungen des Piloten oder der Crew nicht Folge leisten.
Von der Beförderung ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen nur eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit besteht . Von Fahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Der Passagier ist verpflichtet, eine solche Einschränkung schon bei der Terminvergabe der Firma BA mitzuteilen.


5. Verfügbarkeit

5.1 Zur Vereinbarung eines Fahrtermins setzt sich der Passagier mit dem Unternehmen in Verbindung. Die Teilnahme an einer Ballonfahrt hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeiten) findet der Gast auf der Webseite oder erhält sie telefonisch. BA hält per Telefon Termine bereit, die der Gast dann individuell buchen kann. Die Terminabstimmung ist rechtzeitig vor dem geplanten Termin vorzunehmen. Maßgeblich sind die Terminvorschläge von BA. Da Ballonfahrten Saison- und Wetterabhängig sind, können die Vorlaufzeiten variieren. Für Ferien- oder Wochenendzeiten, oder bei länger andauernden Schlechtwetterphasen kann es zu längeren Vorlaufzeiten kommen.


6. Gültigkeit

6.1 Der Ballonfahrtgutschein ist 3 Jahre gültig, dabei ist das Ausstelldatum auf dem Ticket / Gutschein maßgebend.

Ballonfahrtgutscheine der Firma BA sind nicht Personengebunden und können somit auf andere geeignete Personen während des Gültigkeitszeitraumes übertragen werden.


7. Beförderung

7.1 Zur Vereinbarung eines Fahrtermins setzt sich der Passagier mit dem Unternehmen in Verbindung. Voraussetzung zum Start: Flugtaugliches Wetter. Wegen der Wetterabhängigkeit bedürfen Startermine und Startplatz einer Bestätigung. Wir geben diese dann telefonisch, per Mail oder SMS .

7.2 Für telefonische Erreichbarkeit und pünktliches Erscheinen ist der Passagier selbst verantwortlich. Sollte er zum vereinbarten Starttermin verhindert sein, so hat er dies spätestens 24 Stunden vorher mitzuteilen, oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt der Fahrschein. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

7.3 Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgerät wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Passagier selbst für die stoßsichere Verwahrung, sowie vor allem der Sicherung gegen hinausfallen aus dem Ballonkorb während der gesamten Start-, Fahr-, und Landezeit verantwortlich. Als normales Gepäck bei einer Ballonfahrt, gelten max. 5 Kg. Schwerere Dinge braucht der Pilot nicht mitzunehmen. Aus Sicherheitsgründen werden Sprengkörper, spitze , scharfe und zerbrechliche Objekte, alkoholische und brennbare Flüssigkeiten nicht befördert.

Der Passagier ist auch dafür verantwortlich, dass keine weiteren Personen durch sein Gepäck, innerhalb und außerhalb des Ballonkorbes, zu Schaden kommen.

7.4 Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten / BA unverzüglich, spätesten 2 Kalendertage nach der Fahrt in Schriftform mitzuteilen.


8. Salvatorische Klausel

8.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs oder Teile hiervon ungültig oder unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt für Lücken.


9. Widerrufsrecht

9.1
Ausschließlich der Kunde ,und nicht der Passagier hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht.
Er kann die Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung des Fahrscheins widerrufen. Auch im Falle des Widerrufs ist der Kunde zur Rücksendung des Fahrscheins verpflichtet.

Gerichtsstand ist der Sitz des Firmensitz des Luftfahrtunternehmens



Besondere Regeln und Verhalten beim Ballonfahren

1.
Vermeiden Sie Alkohol- und Drogengenuss vor der Fahrt, dies kann zum Ausschluß der Fahrt führen.
2.
Rauchen im und am Korb ist strengstens verboten.
3.
Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens vor Fahrtantritt dem Piloten mitzuteilen. Herz- , Kreislauf- und Lungenkranke sollten den Arzt fragen, ob Einwände bezüglich der Ballonfahrt bestehen. Frisch operierte Personen und schwangere Frauen empfehlen wir noch etwas zu warten, um kein unnötiges Risiko einzugehen.
4.
Eine Beförderung von Kindern unter 12 Jahren und einer Mindestgröße von 1,30 m ist in der Regel nicht vorgesehen.
5.
Sprechen Sie mit uns vertrauensvoll über eventuelle Behinderungen bzw. Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie, Hüften), andernfalls kann ein Ausschluss von der Fahrt erfolgen, was für beide Seiten unangenehm ist. Ihrer Sicherheit ist der größte Stellenwert eingeräumt, trotzdem lässt sich ein Ballon in manchen Situationen nicht immer so weich landen, wie es wünschenswert wäre.
6.
Der Pilot wird Sie beim Auf- und Abrüsten des Ballons aktiv einsetzen, wenn Sie damit einverstanden sind. Auf das Tragen sportlicher Kleidung haben wir Sie bereits bei der Buchung aufmerksam gemacht. Unbedingt erforderlich sind flache, feste und geschlossene Schuhe, besser sind seitlich hohe Schuhe, die auch das Fußgelenk stützen. Bei unzureichendem Schuhwerk oder Kleidung können Sie von der Fahrt ausgeschlossen werden (ohne Kostenerstattung).
7.
Allen Anweisungen des Piloten muss im beiderseitigem Interesse folge geleistet werden.
8.
Werfen Sie keine Gegenstände über Bord. Keine Leinen oder Schläuche berühren, die gesamte Technik ist nicht für Sie bestimmt!
Verändern Sie daher nichts!
9.
Vorsicht mit Videokameras, Fotoapparaten und ähnlichen Gegenstände. Bei Verlust oder Hinausfallen bzw. Beschädigung solcher Gegenstände besteht keine Haftung.
10.
Bei der Landung des Ballons halten Sie sich bitte nur an den im Ballonkorb eigens angebrachten Haltegriffen, nicht anderswo, mit beiden Händen gut fest und gehen Sie mit geschlossenen, parallel stehenden Füßen und leicht schwingenden Knien in die Hocke. Setzen Sie sich auf keinen Fall auf den Korbboden!
11.
Lange Haare müssen sich vor der Landung innerhalb eines festen Kleidungsstückes befinden.
12.
Verlassen Sie den Ballonkorb nach erfolgter Landung erst dann, wenn der Pilot Sie dazu auffordert!
13.
Sollten wir auf einem Gelände landen müssen, das mit Ackerfrucht bewachsen ist, vermeiden Sie bitte weitere unnötige Zerstörung des Bestandes. Bleiben Sie in unmittelbarer Nähe des Korbes und beachten Sie die Weisungen des Piloten, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Weisen Sie eventuelle Begleiter am Boden darauf hin, dass ein Befahren mit fremden Fahrzeugen verboten ist. Sollte der Ballon in unmittelbarer Nähe eines Bauernhofes landen, sollten die Fahrzeuge niemals auf den Zufahrten oder direkt auf dem Hofgelände geparkt werden. Vermeiden Sie Ärger mit den Landwirten und lassen Sie die Fahrzeuge am Straßenrand in der Nähe parken. Wir sind im jedem Fall auf ein gutes Verhältnis mit den Landwirten bedacht, weil wir auf deren Grundstücken landen.
14.
Diese Beförderungsbestimmungen müssen sein, da sie zu Ihrem ausschließlichen Schutz als Passagier dienen. Der Pilot beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen hierzu. Ballonfahren ist eine sportliche Angelegenheit, gehen Sie daher locker an diese Aktivität heran.

  ... mit der Kraft des Feuers in die Lüfte erheben, lautlos im Luftmeer treiben, die Sorgen des Alltags unter sich lassen